Veranstaltungen 2011
Deutschland im Sicherheitsrat - Politik und Positionen
Seit dem 1. Januar 2011 ist Deutschland für die Dauer von zwei Jahren nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats. Frau Lepel, Ausärtgies Amt - Leiterin des Referats VN01, vermittelte mit ihrem Vortrag einen Überblick über die politische Agenda für die Zeit der Mitgliedschaft und stellte dabei auch diverse Themenkomplexe jenseits der tagesaktuellen Debatten heraus. Im Zentrum des Interesses standen naturgemäß zunächst die aktuellen Konfliktsituationen in Libyen und Côte d’Ivoire.
Im Hinblick auf die Intervention in Libyen erläuterte Frau Lepel zunächst, dass Resolution 1973 des Sicherheitsrates grundsätzlich als Generalermächtigung zum militärischen Eingreifen zu verstehen ist, soweit es dem Schutz bedrohter Zivilpersonen dient, wenngleich die Resolution keine rechtliche Grundlage für die Entsendung von Besatzungstruppen sein kann. Die deutsche Enthaltung in der Abstimmung sei das Ergebnis einer Abwägung mit dem Ergebnis, dass das Risiko einer militärischen Intervention zu groß erschien. Zu viele Fragen seien zum maßgeblichen Zeitpunkt unbeantwortet geblieben. 
Zur Rolle der UN in Côte d’Ivoire betonte Frau Lepel, dass die 2004 verstärkte und durch französische Kräfte unterstützte Peacekeeping-Mission (UNOCI) über ein robustes Mandat verfüge, das – basierend auf Kapitel VII der UN-Charta – alle notwendigen Mittel zum Schutz der Zivilbevölkerung zulasse und somit auch eine taugliche Grundlage für die erfolgte Anwendung militärischer Gewalt zu diesem Zweck darstelle. Zum umstrittenen Ergebnis der Präsidentschaftswahl habe der Sicherheitsrat im Hinblick auf den Sieg des Oppositionskandidaten Ouattara bereits aufgrund der Zertifizierung der Wahl durch die UN Stellung bezogen gehabt.
Steht angesichts aktueller Entwicklungen zu befürchten, dass die militärische Intervention künftig im Übermaß eingesetzt wird? Diese Frage verneinte Frau Lepel. Ein Leitmotiv deutscher Politik im Sicherheitsrat sei jedenfalls, dass der Gewalteinsatz ultima ratio bleiben müsse. Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) sei jedenfalls nicht dahingehend zu missverstehen, dass es eine Pflicht zur Intervention begründen würde.
Im Hinblick auf Afghanistan wurde das Mandat der UNAMA unlängst einstimmig verlängert. Die Verlängerung des ISAF-Mandats steht im Übrigen für Oktober an. Im Irak steht die Anpassung der UN-Mission UNAMA an die veränderten Bedingungen nach Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die irakische Regierung bis Ende 2011 an. Deutschland hat an der Finanzierung der UN-Mission UNAMI mit 16 Millionen US-Dollar einen beachtlichen Anteil von ca. 8 Prozent.
Bezüglich des sich weiter intensivierenden Problems der Piraterie am Horn von Afrika begrüßte Frau Lepel als jüngsten Erfolg die von Russland und Frankreich eingebrachte Resolution 1976 (2011), welche etwa die Einrichtung spezialisierter Gerichtshöfe vorsieht. Ein wichtiger Beitrag Deutschlands sei in diesem Zusammenhang eine verstärkte Betonung menschenrechtlicher Standards.
Eine Priorität des deutschen Vorsitzes im Juli diesen Jahres wird die Lage im Südsudan nach der Unabhängigkeitserklärung sein. Das Mandat der UN-Mission UNMIS läuft aus. Als problematisch kann sich insbesondere der Aspekt der Grenzüberwachung des neuen Staates darstellen.
Hinsichtlich der Verfahren im Sicherheitsrat strebt Deutschland einen Prozess hin zu größerer Transparenz und offenerer Debatten an. Ein Ziel ist unter anderem die verbesserte Erfüllung von Informationspflichten gegenüber anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deutschland hat bereits den Vorsitz im Al Qaida-Sanktionsausschuss übernommen und strebt hier die weitere Verbesserung der Verfahren für die Aufnahme und Streichung von Individuen und Organisationen in Sanktionslisten an. Inhaltlich hat sich Deutschland darüber hinaus die Verbesserung der Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten zum Ziel gesetzt. Frau Lepel hält auch die zukünftige Thematisierung von sicherheitsrelevanten Folgen des globalen Klimawandels im Sicherheitsrat, etwa im Hinblick auf das Problem der „Umweltflucht“, aufgrund sicherheitspolitischer Implikationen für möglich.
60 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention - Das Flüchtlingsrecht auf dem Prüfstand
Am 30. Juni 2011 veranstaltete die DGVN im Gästehaus der Universität Hamburg eine Podiumsdiskussion zum Thema „60 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention – Das Flüchtlingsrecht auf dem Prüfstand. Teilnehmer waren Friederike Foltz (UNHCR Berlin – Assistant Legal Officer), Inga Morgenstern (Amnesty International – Vorstandmitglied für politische Flüchtlinge) und Prof. Dr. Bengt Beutler (Universität Bremen) . Die Veranstaltung wurde moderiert von Philipp Wennholz (DGVN). Gegenstand der Veranstaltung waren unter anderem Entstehung und Entwicklung sowie aktuelle Relevanz der GFK im deutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht. Thematisiert wurden überdies die Flüchtlingssituation im Mittelmeer und die Rolle der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, sowie die Arbeit des UNHCR und das deutsche und europäische Asylverfahren.
UNESCO und Menschenrechte
Am 19. Mai 2011 fand in den Räumen des UNESCO-Instituts für Lebenslandes Lernen (UIL) und in Kooperation mit dem Institut eine Vortragsveranstaltung zum Thema „UNESCO und Menschenrechte“ mit Prof. Dr. Klaus Hüfner statt. Die Veranstaltung wurde mit einem Grußwort von Prof. Dr. Adama Ouane, dem Direktor des UIL eingeleitet. Prof. Dr. Klaus Hüfner war unter anderem Mitglied des UNESCO-Beirates „Erziehung für den Frieden, Menschenrechte und Demokratie“, des Governing Board des International Institute for Educational Planning (IIEP) der UNESCO, der „Temporary Group on Human Rights Education” des UNESCO-Exekutivrates, des VN-politischen Beirats des Auswärtigen Amts. Er ist Ehrenmitglied des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V. und der Deutschen UNESCO-Kommission. Prof. Hüfner ist Mitglied des Präsidiums der DGVN und Autor zahlreicher Publikationen zu Vereinten Nationen und UNESCO. 2008 veröffentlichte er das Buch „UNESCO und Menschenrechte“.
Veranstaltungen 2010
Die Lage im Iran - Herausforderung für die Weltgemeinschaft
Am 11. Dezember 2010 veranstaltete die DGVN Hamburg in Kooperation mit der GAL-Bürgerschaftsfraktion ein Podiumsdiskussion zur Lage im Iran. Die Teilnehmer der Diskussion waren:
Dr. Abdulkarim Lahiji ist Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivist. Er ist Vorsitzender der Iranian League for the Defense of Human Rights und stellvertretender Vorsitzender der International Federation of Human Rights. Dr. Lahiji, der vor seinem Exil bis 1982 als progressiver Rechtsanwalt im Iran tätig war, gilt als einer der verdienstvollsten iranischen Aktivisten in Menschenrechtsfragen. Er lebt und arbeitet in Paris.
Mansoureh Shojaee, die als Übersetzerin arbeitete und als Bibliothekarin in der iranischen Nationalbibliothek beschäftigt war, ist seit über 30 Jahren in der Frauenrechtsarbeit tätig. Sie ist Autorin einer Vielzahl von kritischen Texten zu Frauenrechtsverletzungen im Iran und Begründerin der Kampagne "Eine Million Unterschriften für die Frauenrechte". Ab Januar 2011 wird Frau Shojaee im Rahmen des P.E.N.-Programms „Writers in Exile“ in Nürnberg leben und arbeiten.
Dr. Lahidji äußerte sich zur politischen Lage im Iran wie erwartet mit deutlicher Kritik. Bemerkenswerterweise waren Ausgangspunkt seiner Erörterungen nicht internationale Standards, sondern die geltende Verfassung der islamischen Republik, an deren Ausarbeitung er selbst beteiligt war. Wenngleich diese Verfassung die politische Führung des Landes gleichsam göttlich legitimiert, sind in ihr doch zugleich auch universelle Menschenrechte kodifiziert. Die heutige politische Ordnung sei in weiten Teilen verfassungswidrig. Als Beispiel wurde unter anderem das Wahlsystem herausgestellt, aufgrund dessen bei der letzten Wahl im Jahr 2009 einer Mehrheit von potentiellen Bewerbern um Parlamentssitze die Kandidatur verweigert wurde. So sprach er der iranischen Regierung die demokratische Legitimation ab und übte scharfe Kritik an den gewaltsamen Repressionen gegen Angehörige der grünen Oppositionsbewegung und ihre Familien.
Gefragt nach den Erwartungen an die internationale Gemeinschaft befürwortete Lahidji die Einführung von sogenannten „Blacklists“ zur Ermöglichung gezielter Sanktionen gegen individuelle Funktionsträger des iranischen Regimes, z.B. Einreisebeschränkungen. Als solche kämen nicht allein hochrangige Offizielle, sondern z.B. auch Richter in Betracht, die unmenschliche Bestrafungen, wie etwa Steinigungen zu verantworten haben. Neuere Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutzes, wie die UN-Folterkonvention von 1984 ermöglichen überdies die Strafverfolgung solcher Personen im Ausland. Vor diesem Hintergrund stellte er den Fall Pinochet als positives Beispiel heraus. Die völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Folterverbots dahingestellt, sei auf die Unterzeichnung und Ratifikation solcher Instrumente durch den Iran hinzuwirken. Das Augenmerk sei nicht allein auf Sanktionen, sondern auch auf die Umsetzung entsprechender völkerrechtlicher Verpflichtungen zu richten. Lahidji sprach sich im Hinblick auf die Untersuchung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen auch für die Einrichtung von Wahrheitskommissionen unter internationaler Beteiligung aus. Es mangele grundsätzlich nicht an UN-Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran, eine entscheidende Bedeutung kommt nach seiner Auffassung vor allem dem weiteren Engagement der Zivilgesellschaft zu.
Im Hinblick auf Perspektiven für einen konstruktiven Dialog mit der iranischen Regierung zeigte sich Lahidji skeptisch. Dieser sei zumindest solange schwer vorstellbar, wie im Iran über 700 Oppositionelle inhaftiert seien. Zugleich sprach er sich entschieden gegen jede Form der Intervention mit militärischer Gewalt aus. Aufhorchen ließ zuletzt Lahidjis Einschätzung, dass es im Iran mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu einem Bürgerkrieg kommen könne. Ursächlich seien für diese Gefahr nicht zuletzt die vielfältigen ethnischen Konflikte im Land.
Auch die Frauenrechtlerin Mansoureh Shojaee betonte die Bedeutung internationaler Verpflichtung und erwähnte in diesem Zusammenhang insbesondere die Wichtigkeit des Ziels des Beitritts des Iran zur UN-Konvention gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen (UN-CEDAW), auf den auch international hinzuwirken sei. Sie umriss ferner die Bedingungen unter denen die Frauenbewegung im Iran aktiv ist und würdigte das Engagement von einzelnen Gruppen im Ausland, wie z.B. den „Trauernden Müttern“, die auch in Hamburg aktiv sind.
Neuere Entwicklungen im Berecht des UN-Peacekeeping
Afghanistan auf der Kippe: wie weiter?
Am 1. Juli 2010 war Winfried Nachtwei mit einem Vortrag zum Thema "Afghanistan auf der Kippe: wie weiter?" bei der DGVN an der Uni Hamburg zu Gast. Winfried Nachtwei war von 1994 bis Oktober 2009 Mitglied des Bundestages, seit 2002 sicherheits- und abrüstungspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Als Experte für Frieden und Sicherheit, Kriegsverhütung, Abrüstung und zivile Friedensförderung, sowie Afghanistan und andere Krisenregionen, schreibt er unter anderem Aufsätze und Fachartikel über den Bundeswehreinsatz am Hindukusch. Als erster Politiker ist Winfried Nachtwei Mitautor des Friedensgutachtens 2010 der fünf deutschen Institute für Friedens- und Konfliktforschung. Überdies ist er Mitglied des Bundesvorstands der DGVN.
Wege ins UN-System - Karriere bei den Vereinten Nationen
Die Powerpoint des Vortrags mit weiteren Hinweisen können Sie hier abrufen:
Besuch beim Internationalen Seegerichtshof
Besuch beim UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen
Veranstaltungen 2009
UN-Menschenrechtsrat - Hoffnungsträger oder völlig beherrscht von politischen Interessen?
Am 1. Dezember 2009 hielt Dr. Wolfgang Heinz, Politikwissenschaftler vom Deutschen Menschenrechtsinstitut (u.a. deutsches Mitglied im Expertenausschuss des Menschenrechtrates und Mitglied im Anti- Folter-Komitee des Europarats) auf Einladung der DGVN-Hamburg an der Uni-Hamburg einen Vortrag über den UN-Menschenrechtsrat. Besondere Berücksichtigung fanden dabei aktuelle Probleme und Entwicklungen, wie etwa der Goldstone-Bericht.
Die Mission der Vereinten Nation im Sudan (UNMIS) - Ein Erfahrungsbericht
Menschenrechtsschutz in Usbekistan und die Rolle von UN-Institutionen und Nichtregierungsorganisatio
Zunächst berichtete die usbekische Juristin und Menschenrechtlerin Tamara Chikunova, die sich zur Zeit als Stipendiatin der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte (http://www.hamburger-stiftung.de/) in Hamburg aufhält, von ihrem Engagement gegen Menschenrechtsverletzungen. Mit der von ihr gegründeten NGO „Mothers against Death Penalty and Torture“ hat sie sich in ihrer Heimat aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Zu diesem Zweck hat sie sowohl mit anderen NGOs wie amnesty international kooperiert, als auch UN-Institutionen, wie etwa den UN High Commissioner on Human Rights, konsultiert. Nicht zuletzt ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass die usbekische Regierung die Todesstrafe zum 01.01.2008 offiziell abgeschafft hat.
Anschließend schilderte Dr. Silke Voss-Kyeck, die für amnesty international als Expertin für die Vereinten Nationen arbeitet, die Vorgänge in Usbekistan von ihrer Sicht aus. Zwar begrüße amnesty international die Abschaffung der Todesstrafe, es gebe jedoch noch keinerlei Informationen über das Schicksal der vor der offiziellen Abschaffung der Todesstrafe zum Tode verurteilten Personen. Weiterhin stellte Dr. Silke Voss-Kyeck die Rolle von amnesty international in UN-Gremien, wie etwa dem Menschenrechtsrat, dar.
Als Experte für völkerrechtliche Fragen sprach Prof. Dr. Thomas Bruha im Anschluss über die immense Bedeutung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Die Einhaltung der umfassend vertraglich garantierten Menschenrechtsstandards durch die Staatengemeinschaft müsse von den Nichtregierungsorganisationen weiterhin überwacht werden. Der so aufgebaute politische Druck sei ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen.
Im Anschluss wurden diese völkerrechtliche Thematik einerseits und die persönlichen Erfahrungen von Tamara Chikunova andererseits von den Referenten und dem Publikum diskutiert, das mit einer sehr positive Resonanz auf die Veranstaltung reagierte.
Wege ins UN-System - Karriere bei den Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen bieten Hochschulabsolventen durchaus vielfältige Berufsperspektiven. Der Einstieg ist auf mehr als nur einem Weg möglich. Die Veranstaltung sollte interessierte Studierende und Absolventen darüber aufklären, was sich hinter Begriffen wie NCRE, Galaxy-Verfahren oder dem Programm „Beigeordnete Sachverständige“ verbirgt und Informationen über Bewerbungsvoraussetzungen und Erfolgsaussichten für deutsche Bewerber vermitteln. Die DGVN-Hamburg freut sich, mit Arne Molfenter einen „Insider“ als Referenten gewonnen zu haben. Die Veranstaltung stieß auf eine ausgesprochen positive Resonanz.
Präsentation zur Veranstaltung:
Download: UN Career HAMBURG.ppt (MS Powerpoint Präsentation — 5,5 MB)Sport im Dienst der Entwicklung
Am 07. April 2009 hielt Willi Lemke an der Universität Hamburg auf Einladung der DGVN einen Vortrag mit dem Titel „Sport im Dienst der Entwicklung“. Er nutzte hierbei, nach fast genau einem Jahr im Amt des Sonderberaters des UN-Generalsekretärs für Sport im Dienst von Entwicklung und Frieden, die Gelegenheit, bisherige Erfahrungen zu rekapitulieren und zugleich einen Überblick über seine Tätigkeit zu vermitteln.
Lemke – in Deutschland bislang vor allem als Senator der Freien Hansestadt Bremen und langjähriger Manager des Fußballklubs Werder Bremen bekannt – bekleidet das im Jahr 2001 geschaffene Amt des Sonderberaters für Sport, verbunden mit dem Rang eines Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen, seit März 2008. Er trat seinerzeit auf Vorschlag der Bundesregierung die Nachfolge des Schweizers Adolf Ogi an.
In dieser Funktion führt und koordiniert er die Bemühungen der Vereinten Nationen, das Verständnis für den Sport als Instrument für Entwicklung und Frieden zu fördern, und darüber hinaus den Dialog sowie die Zusammenarbeit mit Partnern in diesem Bereich voranzubringen. Das Büro des Sonderberaters und seiner Mitarbeiter ist in Genf angesiedelt. Er verfügt auch über eine Repräsentanz am New Yorker UN-Standort.
Der Vortrag im Hörsaal für Erziehungswissenschaften der Uni Hamburg war für Willi Lemke zunächst eine Rückkehr an einen Anfangspunkt seiner Karriere – er hatte bis Anfang der siebziger Jahre in Hamburg Erziehungs- und Sportwissenschaften studiert – und gab ihm die Gelegenheit einleitend einige prägende Eindrücke seiner Studienzeit zu reflektieren. Die Art und Weise, wie er später, als Geschäftsführer des Bremer SPD-Landesverbandes, zum Manager Werder Bremens wurde, sei in gewisser Hinsicht mit der Kandidatur für das Amt des UN-Sonderberaters vergleichbar. In beiden Fällen habe, neben einem gewissen Zufallselement, Eigeninitiative am Anfang eines Prozesses intensiver Überzeugungsbildung gegenüber den jeweiligen Entscheidungsträgern gestanden.
Als Sonderberater vertrat Lemke die Vereinten Nationen unter anderem bei den olympischen Spielen in Peking. Neben derartigen Großereignissen seien aber auch öffentlich weniger wahrgenommene Veranstaltungen, wie die Paralympics und die Special Olympics für geistig Behinderte von großer Bedeutung. Von letzteren zeigte er sich stark beeindruckt, sowohl im Hinblick auf Begeisterung und Hingabe der behinderten Sportler als auch die integrative Funktion der Spiele in China.
Im wichtigen Bereich der Sportförderung komme es ganz wesentlich auf die Stärkung des Gedankens der Nachhaltigkeit einzelner Maßnahmen an. Konkret sei es etwa wichtig, initial geförderte Projekte dauerhaft zu betreuen.
Mehr Informationen zum Thema: www.un.org/themes/sport/intro.htm.
EU und VN - Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung
Am 10. Februar 2009 konnte die DGVN Prof. Dr. Sven Bernhard Gareis zu einem Vortrag an der Universität Hamburg begrüßen. Prof. Gareis ist Leitender Wissenschaftlicher Direktor an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und lehrt Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Als Experte auf den Gebieten der internationalen Friedenssicherung, der Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands und der Europäischen Union sowie der Rolle der Vereinten Nationen in der Weltpolitik sprach er an diesem Abend über die Zusammenarbeit der Europäischen Union und der Vereinten Nationen in der Krisenbewältigung. Angesichts der zunehmenden Kooperation der Vereinten Nationen mit regionalen Organisationen ist dieses Thema von besonderer Aktualität und Relevanz.
Auf der Grundlage gemeinsamer Orientierungen und Interessen – dazu zählen etwa die Wahrung des Friedens und der Sicherheit, die friedliche Streitbeilegung, das Völkerrecht als Fundament der internationalen Beziehungen und ein Vorrang kooperativer Politikmuster – gelang es den Vereinten Nationen und der Europäischen Union eine enge Zusammenarbeit in der internationalen Krisenbewältigung zu entwickeln.
Diese schlage sich, so Gareis, in einer wachsenden Anzahl von Friedensmissionen, der so genannten „surge in peacekeeping“ nieder. Parallel nehme auch die Unterschiedlichkeit der dabei eingesetzten Instrumente zu – so spielten etwa zivile Beiträge eine zunehmende Rolle.
Angesichte der Komplexität der Krisenbewältigung und der damit einhergehenden steigenden Anforderungen an die Vereinten Nationen sind diese mangels eigener Ressourcen zunehmend auf die Kooperation mit regionalen Organisationen angewiesen. Das Resultat sind komplexere Friedensmissionen mit sog. „interagency“-Kooperationen. Neben den zwei klassischen Grundtypen internationaler Friedensmissionen, bei denen entweder eine Mission von den VN selbst geführt wird oder von diesen per Sicherheitsratsbeschluss lediglich mandatiert wird, sind mehr und mehr hybride Formen als dritter Typ internationaler Friedensmissionen beobachtbar. Gareis weist darauf hin, dass die militärischen Kapazitäten der EU und auch die NATO-Strukturen dabei von besonderer Bedeutung für die Vereinten Nationen seien.
Konkret finden ganz unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen EU und VN statt, wie Gareis an zahlreichen Beispielen demonstriert. So wirkt die EU – wie bei UNIFIL II im Libanon – etwa als Moderator, wenn es darum geht, Beiträge der Mitgliedsstaaten zu VN-Missionen anzubieten und abzusprechen. Hinzu kommen sog. „stand alone“-Einsätze, wie die EUFOR-Operation „Althea“ in Bosnien-Herzegowina. Dies sind eigenständige EU-Missionen auf Basis von Sicherheitsrat-Mandaten. Komplexere Formen der Kooperation finden sich etwa im „modular approach“, bei der EU-Komponenten VN-geführten Missionen hinzugefügt werden, oder im sog. „support model“, bei dem EU-Kräfte Unterstützung zu bestehenden VN-Friedensmissionen leisten, – wie 2006 in der Demokratischen Republik Kongo.
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit ließen sich aber insbesondere aufgrund der Unterschiede zwischen EU und UN im Hinblick auf ihre multilateralen Entscheidungsprozesse und der verschiedenen nationalen Interessen innerhalb der Union erkennen. Hier spiegeln sich die internen Probleme der EU-Staaten mit ihren eigenen Instrumenten zur Friedenssicherung (GASP und ESVP). Auch seien die Kommunikations- und Konsultationsprozesse zwischen der EU und den VN noch zu verbessern werden. Ferner mache der EU-Vertrag (Art. 25) eine direkte Beteiligung von EU-Kräften unter der Führung der Vereinten Nationen unmöglich. Trotz einiger Hindernisse und Schwierigkeiten ließe sich aber insgesamt, so betont Gareis, aufgrund vieler gemeinsamer Schnittflächen eine durchaus positive Bilanz für die Zusammenarbeit von EU und VN in der Krisenbewältigung ziehen.
In der anschließenden, spannenden Diskussion ging es unter anderem um das Interesse der EU-Mitgliedsstaaten daran, sich nicht an Missionen unter VN-Führung zu beteiligen, sondern stattdessen EU-geführte Missionen vorzuziehen. Hier drohe, so Gareis und einige der Diskussionsteilnehmer, eine "Zwei-Klassen-Friedensicherung", bei der gut ausgestattete EU-Missionen dort eingesetzt würden, wo realpolitische Interessen bestünden und die militärischen Risiken nicht allzu groß seien, und andere Konfliktherde vernachlässigt würden bzw. von personell und materiell eher spärlich ausgestatten "Blauhelmen" geregelt werden müssten. Prof. Gareis machte deutlich, dass bei allem Nutzen, den die Zusammenarbeit von EU und VN bringt, die EU-Mitgliedsstaaten nicht vergessen sollten, auch direkte Beiträge unter dem Dach der VN zu leisten.
Veranstaltungen 2008
„Responsibility to Protect“ - Dialog mit Edward Luck
Die DGVN konnte am 27. Februar 2008 Prof. Dr. Edward C. Luck von der Columbia University New York und seine Mitarbeiterin Rachel Davies zu einer Informationsveranstaltung im Westflügel der Universität Hamburg begrüßen.
Prof. Dr. Thomas Bruha, Vorsitzender der DGVN, stellte Prof. Luck vor und führte in das Thema ein. Professor Luck, der von 1984 bis 1994 Präsident und Geschäftsführer der amerikanischen UN-Gesellschaft (UNA-USA) war, ist neben seiner Lehr- und Rektorentätigkeit an der Columbia University Luck seit Juni 2007 Vizepräsident der ‚International Peace Academy’ in New York. Im Dezember 2007 wurde Prof. Edward C. Luck von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon zum Sonderberater für die Schutzverantwortung (Responsibilty to Protect, kurz R2P) berufen. Auf der ersten Auslandsreise in dieser Funktion informierte er über seine Vorstellungen zur Umsetzung des Mandats. Die Informations-Tour zur Bekanntmachung des Konzepts führte Luck und seine Mitarbeiterin von New York nach Bangkok, Djakarta und London. Am 26. Februar 2008 waren sie beim Podium Globale Fragen im Auswärtigen Amtes in Berlin zu Gast und früher am 27. Februar bereits in Bonn.
Das Konzept der Schutzverantwortung geht auf einen Bericht der Internationalen Kommission zu Intervention und Staatensouveränität (ICISS) im Jahr 2001 zurück. Es wurde im Jahr 2004 im Zuge der UN-Reformdebatte zum einen im Bericht der von Kofi Annan eingesetzten Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel, zum anderen im Bericht des Generalsekretärs In größerer Freiheit (A/59/2205) aufgegriffen. Der Durchbruch zur internationalen Anerkennung war aber die Aufnahme des Konzepts in das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 in den Abschnitten 138 und 139. Generalsekretär Ban Ki-moon richtete im Dezember 2007 mit Billigung des Sicherheitsrates erstmals den Posten eines Sonderberaters für die Schutzverantwortung ein. Sein Amt versteht sich als Ergänzung zum Amt des Sonderbeauftragten für die Verhütung von Völkermord und Massengräueltaten, dem Sudanesen Francis Deng.
Luck betonte, dass Schutzverantwortung kein rein westliches Konzept sei, das Entwicklungsländern aufgezwungen werde, denn ohne die Initiative der Afrikanischen Union, die dieses Konzept bereits in ihrer Gründungsakte erwähnte, wäre das Konzept wohl nicht beim Weltgipfel 2005 das Konzept gar nicht universell anerkannt. Jedoch solle man, die Schutzverantwortung nicht als „historischen Durchbruch“ bezeichnen. Staatensouveränität sei noch nie absolut gewesen, was sich auch nicht aus Artikel 2 (1) und (7) der UN-Charta herleiten ließe. Gerade indem sie ihrer Schutzverantwortung nachkämen, könnten Staaten ihre Souveränität wahren.
Edward Luck freute sich über das große öffentliche Interesse für das wichtige Thema der Schutzverantwortung (an der Veranstaltung nahmen ca. 120 Personen teil). In der anschließenden Diskussion, die von Dr. Heiko Meiertöns von der DGVN Hamburg moderiert wurde, beantworteten Edward Luck und Rachel Davis Fragen aus dem Publikum. Hierbei betonte Luck, dass beim Umgang mit der Situation in Darfur im Vergleich zu z.B. Ruanda bereits ein Fortschritt zu beobachten gewesen sei. Niemand könne es wagen, die Vorgänge in Darfur totzuschweigen. Luck brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Sicherheitsrat die Schutzverantwortung weiterhin die Entwicklung dieses Konzepts vorantreiben werde. An Informationen über Vorgänge in Staaten sei im UN-System mit seinen zahlreichen Institutionen wie OCHA kein Mangel. Vielmehr sei es schwierig vielmehr, rechtzeitig die im weiten UN-Feld zusammengetragenen Informationen zu bewerteten, weiterzuleiten und daraus konkrete Handlungsweisen abzuleiten. Luck gab einen positiven Ausblick: Generalsekretär Ban Ki-moon habe sich dem Konzept der Schutzverantwortung absolut verschrieben.
Veranstaltungen 2007
Diskussionsveranstaltung: Die Blockfreienbewegung – Akteur mit Potenzial oder Relikt der Vergangenheit?
Die Diskussionsveranstaltung „Die Blockfreienbewegung – Akteur mit Potenzial oder Relikt der Vergangenheit?“ erfolgte im Sommer 2007 in Kooperation mit der Hamburger Kulturfabrik Kampnagel und ergänzte das Rahmenprogramm des internationalen Theaterprojekts „Tito – Der dritte Weg“. Es diskutierten Prof. Dr. Cord Jakobeit und Prof. Dr. Volker Matthies vom Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hamburg. Moderation: Dr. Heiko Meiertöns, DGVN-Hamburg.
Podiumsdiskussion: Die Darfur-Krise - Genozid auf Raten?
Mit der Podiumsdiskussion „Die Darfur-Krise – Genozid auf Raten?“ wurden im Frühjahr 2007 der Konflikt im Westsudan, Lösungskonzepte und internationale Schutzverantwortung thematisiert. Die Veranstaltung zählte rund 150 Teilnehmer. Podiumsteilnehmer waren der Gesandte der US-Botschaft John M. Koenig, Oberstleutnant Manfred Ertl (Führungsakademie der Bundeswehr, Hamburg – Department of Peacekeeping Operations der VN), MdB Christoph Strässer und Annette Weber (Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin). Es moderierte Prof. Dr. Cord Jakobeit, Universität Hamburg. Oberstleutnant Ertl war zu Gast bei einer Folgeveranstaltung zum Thema Konfliktursachen und Perspektiven.
mehr Informationen: Darfurveranstaltung.php
Ringvorlesung: Frieden im Visier - Aktuelle Herausforderungen der Vereinten Nationen
Im Wintersemester 2006/2007 veranstaltete die Landesgruppe an der Universität Hamburg eine interdisziplinäre Ringvorlesung zu aktuelle Herausforderungen der Vereinten Nationen. Unter anderem mit Beiträgen von Prof. Dr. Udo Steinbach vom Deutschen Orientinstitut (Thema: Die VN und die islamische Welt), Prof. Dr. Doris König, Bucerius Law School, Hamburg (Internationaler Menschenrechtsschutz), Prof. Dr. Rainer Keller, Uni-Hamburg (Einflüsse des UN-Sicherheitsrats auf Internationale Strafgerichte), Prof. Dr. Johannes Varwick, (Die Rolle der Vereinten Nationen in der internationalen Politik) und Dr. Christian Tams, Uni-Kiel (Weltgericht und Völkermord: Der Bosnien-Konflikt vor dem IGH).
Veranstaltungen 2006
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Veranstaltungen 2004 - 2005
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Veranstaltungen 2000-2003
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